Individuelle Gesundheits­leistungen (IGeL)

Selbstzahlerleistungen in der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist eine besondere, bisweilen aber auch Zeit, in der Schwangere sich unsicher fühlen. Pränatalmedizinische Untersuchungen mit unauffälligen Befunden können dabei Ängste nehmen. Jedoch sind nicht alle Angebote Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen und werden von diesen deshalb auch nicht getragen.

Zusatzuntersuchungen

Individuelle Gesundheits­leistungen (IGeL) sind Untersuchungen, die von Schwangeren selbst bezahlt werden müssen. Sie umfassen alle Leistungen, die über die von den Krankenkassen als notwendig festgelegten Maßnahmen hinausgehen. Ausnahmen sind beispielsweise auffällige Ultraschall- oder Blutbefunde, die einen Anlass für eine weiterführende Diagnostik geben. Liegt diese Indikation nicht vor, darf Ihr Frauenarzt die entsprechende Untersuchung nicht durch eine Überweisung verordnen. Wir erstellen Ihnen dann eine entsprechende Privatliquidation nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Folgende Leistungen bieten wir u. a. als IGeL an

  • Erst-Trimester-Screening
  • Zusätzlicher Vorsorgeultraschall
  • Blutuntersuchungen (z. B. auf Toxoplasmose, Ringelröteln, Cytomegalie, Windpocken)
  • ß-Streptokokken-Test

FAQ

Untersuchungen im Rahmen von IGeL-Leistungen sind dann sinnvoll, wenn sie vorhandene Ängste bei Schwangeren und werdenden Eltern nehmen können. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch. Insbesondere bei Zwillings­schwangerschaften empfehlen wir jedoch immer, ein Erst-Trimester-Screening zu machen, um den Schwangerschafts­verlauf besser abschätzen zu können.

Liegt eine medizinische Indikation vor – zum Beispiel bei einer Risiko­schwangerschaft oder bei Verdacht auf eine Fehlbildung oder Entwicklungsverzögerung des ungeborenen Kindes – übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für weiterführende Untersuchungen, sofern eine Überweisung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt erfolgt. Ohne eine solche Indikation und Überweisung gelten viele dieser Untersuchungen als individuelle Gesundheits­leistungen (IGeL) und müssen selbst bezahlt werden. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten inzwischen jedoch sogenannte „Schwangerschaftsbudgets“ an. Dabei handelt es sich meist um feste Beträge, aus denen Schwangere zusätzliche Leistungen auswählen können, die sonst als IGeL privat zu zahlen wären.